"Handydaddeln" beim Radfahren ist ungesund
Erzbergerstr. - 10.10.2016(mb) Schmerzhaft hat ein 15-Jähriger am
Sonntagabend feststellen müssen, dass radeln und "daddeln" nicht
zusammenpasst und deswegen auch verboten ist.
Der Jugendliche fuhr um 18:40 Uhr mit seinem Fahrrad "einhändig"
auf dem Gehweg an der
Erzbergerstraße in Richtung Elsener Straße. In
der anderen Hand hielt er sein Handy und bediente das Gerät -
einhändig. Dadurch abgelenkt bemerkte er ein im Baustellenbereich auf
dem Gehweg platziertes Verkehrsschild zu spät. Er kollidierte mit dem
Schilderständer und schlug mit dem Kopf gegen das Stahlrohr. Da der
Junge keinen Helm trug, der im Gegensatz zum Handy während des
Radfahrens durchaus benutzt werden dürfte, zog er sich eine
Platzwunde an der Stirn zu. So musste der verletzte Radler mit einem
Rettungswagen zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gebracht
werden. Es ist bestimmt auch kein Trost, dass der Unfall vermutlich
nicht passiert wäre, wenn der Verunglückte nicht verbotswidrig auf
dem Gehweg sondern auf der Straße gefahren wäre - denn da stand kein
Schild im Weg, ist aber im "Handy-Blindflug" genauso gefährlich.
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